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LG Hamburg, 15.10.2010 - 324 O 89/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Aussage "brutale Kommandantin eines Ausbildungslagers" verletzt Persönlichkeitsrechte
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2010 - 324 O 89/08
Auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.6.2007 (Az. 1 BvR 1783/05 - Esra, AfP 2007, 441 ff.) ergibt sich nichts anderes. - BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2010 - 324 O 89/08
Eine Meinungsäußerung liegt vor, wenn eine Äußerung nicht dem Beweise zugänglich ist, sich insbesondere nicht mit dem Kriterium "wahr oder unwahr" messen lässt, sondern vom Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet, also einen Vorgang oder Zustand an einem vom Kritiker gewählten Maßstab misst (vgl. BVerfG NJW 1983, 1415 ;… Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rz. 4;… Wenzel, aaO 4. Kapitel Rn. 48 mwN). - BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung
Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2010 - 324 O 89/08
Bei einer Meinungsäußerung, die wertende und tatsächliche Elemente enthält, kann im Rahmen der Abwägung die Berücksichtigung des Umstandes, dass die Tatsachenbehauptung, auf der die Wertung aufbaut, unrichtig ist, zum Zurücktreten des kollidierenden Schutzguts führen (vgl. BVerfG NJW 2004, 277 (278)).